Immer mehr Firmen bieten ihren Arbeitnehmern ein Dienstfahrrad an, das sie auch privat nutzen können. Wenn der Chef die Kosten hierfür übernimmt, müssen Angestellte seit Jahresanfang den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern. „Beim gesetzlichen Unfallschutz gilt jedoch weiter eine strikte Trennung“, erklärt die uniVersa. Dort sind nur Unfälle versichert, die sich während einer Dienstfahrt oder […]
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