Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine normale ärztliche Dienstleistung. Darum sollte die Werbung dafür gesetzlich untersagt bleiben. Das bekräftigt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Prof. Dr. Thomas Sternberg. Anlässlich der bevorstehenden Beratung des Deutschen Bundestags warnt er erneut davor, § 219a des Strafgesetzbuchs zu ändern oder gar zu streichen, wie es verschiedene Gesetzentwürfe vorsehen: „Das […]
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