Seid dem 01.10.2021 müssen Nachweise für Einwilligungen zu Werbeanrufen an Verbraucher 5 Jahre lang gespeichert werden. Dies sieht das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" vor. https://lnkd.in/eraP9cA Gem. Art. 7 EU DSGVO (Einwilligung ) muss ein Nachweis zur Einwilligung dokumentiert sein und auch die Speicherung selbst bedarf einer Einwilligung. Hinzu kommt die bereits vorhandene Anforderung des Erwägungsgrundes […]
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