Das nun vom Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt für Unternehmen in Deutschland neue Überwachungs- und Steuerungspflichten mit sich. Ab 2023 müssen alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten im Inland die Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen in angemessener Weise umsetzen. Ab 2024 gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten […]
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