Wenn der Unternehmer schätzt, dass sein Umsatz im aktuellen Jahr unter 22.000 Euro liegt und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erwartet, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Das unerwartete Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze zieht keine rückwirkenden Konsequenzen nach […]
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