Nach einer vorübergehenden Schließung der Gastronomiebetriebe, Friseurgeschäfte, Kosmetikpraxen und vieler anderer Händler, dürfen die Betreiber unter Einhaltung besonderer Hygienevorgaben wieder öffnen. Neben dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, ist auch die Erstellung einer Anwesenheitsdokumentation Pflicht, damit mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden können, um die Ausbreitung einzudämmen. Die Anwesenheitsdokumentation hält Kontaktdaten wie Name, Anschrift und weitere erforderliche Informationen aller […]
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