Die Warburg Gruppe wird gegen die mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Bonn angeordnete Einziehung Rechtsmittel prüfen und gegebenenfalls Revision einlegen. In dem Verfahren ist die erforderliche Aufklärung unter Einbeziehung aller an den Transaktionen beteiligten Unternehmen und Personen nicht erfolgt. Die finanziellen Risiken aus der Anordnung sind mit Zustimmung der Aufsicht durch Rückstellungen in voller […]
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