Wer im Vogelsbergkreis Wohnimmobilien verwaltet, braucht dafür eine Erlaubnis. Darauf weist das Gewerbeamt der Kreisverwaltung hin. Das gilt auch für Personen oder Unternehmen, die schon vor dem 1. August 2018 in der Wohnimmobilienverwaltung tätig waren. Zu diesem Datum ist nämlich die Neuregelung in Kraft getreten. Auch diejenigen, die eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder […]
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