Der Grundeigentümer-Verband Hamburg rät allen Steuerpflichtigen, sich unverzüglich mit der geforderten Feststellungserklärung auseinanderzusetzen und beraten zu lassen. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Was angesichts der überschaubaren Menge an Daten, die für die Neuberechnung der Grundsteuer nach dem Hamburger Wohnlagenmodell […]
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