Der Gesetzgeber hat Baustellenaufzüge zu Maschinen erklärt. Somit gilt die entsprechende Maschinenrichtlinie. Zur Überwachung des Sicherheitsstandards sind entsprechende Prüfungen verpflichtend. Oftmals werden Baustellenaufzüge durch nicht entsprechend geschultes Personal montiert, aufgrund mangelnder Kenntnisse entsteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich gilt für den Umgang und Betrieb von Baustellenaufzügen die entsprechende Betriebssicherheitsverordnung, die bei konsequenter Einhaltung theoretisch größtmögliche Sicherheit […]
continue readingBAG stoppt Zwangsmitgliedschaft bei SOKA-Gerüst
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit Urteil vom 18. Oktober 2017 (AZ: 10 AZR 327/16) zu Gunsten des mittelständischen Unternehmens Grewe GmbH aus Werne, welches gewerblich Baustellenaufzüge bereitstellt und montiert, entschieden, dass eine sogenannte Zwangsrekrutierung durch die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes unzulässig ist. Rechtsanwalt Jörn Schulz aus Werne hat seine Mandantin bei dieser Auseinandersetzung von Anfang […]
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