Seit Einführung des Verbraucherbauvertrags steht privaten Auftraggebern ein Widerrufsrecht zu. Das gilt zumindest für Verträge über neue Gebäude oder über erhebliche Umbaumaßnahmen. Damit der Auftragnehmer den Wertersatz der bereits erbrachten Leistungen nach Widerruf des Bauvertrags vom Verbraucher bekommt, muss er allerdings eine prüfbare Schlussrechnung vorlegen. Der Fall Der Unternehmer, also der Auftragnehmer, verpflichtete sich, ein […]
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