Sie benötigen nicht immer einen Erbschein, um sich als Erbin oder Erbe auszuweisen. Auch andere Dokumente können Sie handlungsfähig machen. Manchmal sind Vertragspartner auch kulant – ein Vermieter zum Beispiel, der die Familienverhältnisse kennt, ist möglicherweise auch mit der Vorlage einer Sterbeurkunde zufrieden. Erben ohne Erbschein: Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht, die der Erblasser noch zu Lebzeiten […]
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