Geben Staubsauger oder Bügeleisen ihren Geist auf, sollte man sich zunächst entweder über den Handel oder direkt an den Hersteller wenden. Innerhalb der EU beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei im stationären Handel oder im Internet gekauften Neuwaren zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren beispielsweise generalüberholter sogenannter "refurbished" Elektronik mindestens ein Jahr. Innerhalb der ersten zwölf Monate gilt […]
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