Zum 01. Januar 2021 trat das neue BEHG in Kraft. Seitdem unterliegen fossile Brennstoffe und Kraftstoffe einer CO2-Bepreisung. Damit gehen viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden einher. Bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich betrifft dies auch die notwendigen Veränderungen […]
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