Die DB Fernverkehr AG kann ihr geplantes ICE-Werk nach rechtlicher Bewertung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB an keinem ihrer vorgeschlagenen Standorte im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald realisieren. Dem Vorhaben stehen zwingende Vorgaben des Wasser-, Natur- und Habitatschutzrechts entgegen. Es ist an den Standorten zudem unvereinbar mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 und den Regionalplänen Nürnberg und […]
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