Im Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Bayern wegen einer rechtswidrigen Verbraucherwarnung gegen den Metzgereibetrieb Sieber konnten zwei wichtige Etappenziele erfolgreich erreicht werden. Das Oberlandesgericht München hat im Berufungsverfahren geurteilt, dass der Freistaat Bayern zwei Drittel des Schadens zu tragen hat, der durch eine Verbraucherwarnung vor allen Produkten des mittelständischen Metzgereibetriebs Sieber und anschließenden Anordnungen zum Rückruf […]
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