Am 05. Mai 2019 wurde die Zeichnungsfrist für die Petition zum C-Kennzeichen turnusmäßig beendet. Annähernd 15.000 Unterschriften sind für das Anliegen zusammengekommen. RU-Präsident Winfried Krag zeigte sich zufrieden, dass auch sehr viele RU-Mitglieder mit ihrer Unterschrift diese für Reisemobilisten wichtige Aktion öffentlichkeitswirksam unterstützt haben.

Die offizielle Übergabe erfolgte am Dienstag, 7. Mai im Bundesverkehrsministerium, Zweigstelle Bonn. Die Dienststellenleiterin des BMVI am Standort Bonn Anke Leue, nahm die Petition für das Ministerium entgegen. Im Rahmen des darauf folgenden, sehr konstruktiven Gesprächs, welches weit über eine Stunde gedauert hat, konnten der Chefredakteur des Deutschen Caravaning Institut (D.C.I.), Claus-Detlev Bues und Thomas Schmies, als Initiator der Petition, die Standpunkte auch im Namen der Reisemobil-Union nochmals intensiv verdeutlichen.

Die wichtigen Punkte, wie mit dem “normalen” Führerschein bis 4,25 Tonnen-Fahrzeuge bewegt werden dürfen und Übernachtungsmöglichkeiten für Reisemobile auf Park- und Rastplätzen an Bundesautobahnen zu schaffen, wurden auch im Sinne der RU nochmals grundsätzlich beleuchtet. Frau Leue zeigte sich den Themen gegenüber sehr aufgeschlossen und veranlasste ad-hoc ein Treffen mit der Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, die dann zu dem Thema Führerschein-Änderung Rede und Antwort stand. Als Ergebnis wurde deutlich, dass diese Frage ganz eindeutig nur auf EU-Ebene entschieden werden kann.

Diese stete Gemengelage zwischen nationalem und supranationalem Recht stellt übrigens generell eine sehr hohe Hürde für konstruktive Vorschläge dar, da häufig die Änderung einer Vorschrift, die Änderung einer weiteren Norm, dann aber auf EU-Ebene realisiert werden muss. Frau Leue zeigte im Gespräch einen weiteren interessanten Verfahrensweg in Sachen C-Kennzeichen auf. Demzufolge der Weg über das Bundes-Verkehrsrecht alleine, hat nach ihrer Meinung keine Aussicht auf Erfolg.

„Das ist auch der RU bewusst. Aus den zurück liegenden Jahren und bei ähnlich gelagerten Sachverhalten ist bekannt, dass ohnehin nur hartnäckige Konsequenz zum Ziel führen kann“, konstatiert RU-Präsident Winfried Krag.

Auch das H-Kennzeichen für Oldtimer benötigte einen langen Atem, Durchhaltevermögen mehrere Anläufe und Modifizierungen, um sein Ziel zu erreichen. Ein Fazit kann bereits jetzt gezogen werden: Das gemeinsame Ziel vom Deutschen Caravaning Institut und der Reisemobil Union und das Ziel aller Reisemobilisten bleibt die Einführung eines C-Kennzeichens – auch unter veränderten Vorzeichen und mit einem erweiterten Themenkreis, der die reisemobilen Wünsche und Aspekte weiter fasst und integriert.

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