„Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verfehlt in der vorliegenden Form das Ziel: Es führt weder zu mehr Tierwohl, noch bringt es die Transformation der deutschen Nutztierhaltung voran.“ Dies erklärt Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), im Vorfeld der heute im Bundeskabinett anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Für den DRV-Präsidenten steht der Vorschlag nicht in Einklang mit den vollmundigen Ankündigungen: „Dieses Gesetz gehört in die Kategorie: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Es ist enttäuschend. Dabei liegen mit den Empfehlungen der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft sehr gute Vorschläge auf dem Tisch, die aufgegriffen und weiterentwickelt werden können. So gelingt die Transformation nicht, und wir kommen keinen Schritt weiter.“

Der DRV kritisiert insbesondere folgende Aspekte:

  1. Die Gruppierung bestehender Haltungsverfahren in zu kennzeichnende Haltungsstufen zementiert lediglich den Status und setzt keine Transformationsimpulse.
  2. Fragen zur Finanzierung sowie zum Bau- und Emissionsschutzrecht bleiben unbeantwortet. Die ohnehin stark belasteten Betriebe erhalten nach wie vor keine Planungssicherheit.
  3. Funktionierende und bei Verbrauchern etablierte Systeme wie die Initiative Tierwohl (ITW) werden nicht berücksichtigt. Dies führt auch zu mehr bürokratischem Aufwand.
  4. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und berücksichtigt nur die Schweinehaltung auf den Stufen Mast und Frischfleisch. Verbraucher können in vielen Fällen nicht erkennen, aus welcher Haltungsstufe ihr Fleisch stammt.
  5. Deutsche Betriebe haben einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, da das Gesetz nur Gültigkeit für nationale Ware hat.
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