Im Frühjahr 2021 sorgte ein Datenleck bei Facebook für Schlagzeilen. Millionen von Nutzerdaten tauchten in einem Hacker-Forum auf. Und die Sorgen der Verbraucher waren berechtigt. Mittlerweile werden viele E-Mail-Konten mit Spams und täuschend echt wirkenden Nachrichten überhäuft. Bisher sind Facebook und der Mutterkonzern Meta ungeschoren davongekommen. Doch damit ist nun Schluss. Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Einem User sei durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Facebook-Kunden im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Hier wird überprüft, ob der User vom Datenleck betroffen ist. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.

6 Millionen Facebook-Kunden in Deutschland vom Leck betroffen

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Gerade Facebook gehört zu den großen Datensammlern im Internet. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten oft leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Beim Facebook-Datenleck hat das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen geschützt. Den Verbrauchern steht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Schadensersatz zu. So sieht es auch das Landgericht Zwickau.

  • Der Facebook-Kunde ist Betroffener des großen Datenlecks aus dem Frühjahr 2021. Wie der Kläger so leiden derzeit viele Facebook-Nutzer seit 2019 über vermehrte Spam-Anrufe und -Nachrichten. Die Kriminellen konnten offensichtlich eine Fülle an sensiblen Nutzer-Daten erbeuten, mit deren Hilfe sie täuschend echt aussehende SMS und E-Mails versenden. Enorme Schäden könnten verursacht werden.
  • Der Facebook-Kunde verklagte das Unternehmen auf Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro. Ihm sei ein immaterieller Schaden entstanden und ihm stehe Schmerzensgeld nach Artikel 82 DSGVO zu.
  • Das Landgericht Zwickau folgte der Klage. Facebook sei für das Datenleck mitverantwortlich, und dem Kunde sei ein Schaden im Sinne der DSGVO entstanden. Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung eines Datenlecks treffen müssen. Außerdem seien die entwendeten Daten nicht ausschließlich öffentlich einsehbar gewesen. Facebook selbst äußerte sich im Verfahren nicht. Daher kam es zu einem sogenannten Versäumnisurteil.
  • Der Konzern hat nun zwei Wochen Zeit sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Nach Medienberichten hat der Mutterkonzern Meta dies bereits getan und verkündete, dass das Urteil keinen Bestand mehr habe. Doch ganz so einfach ist es nicht. Hat der Versäumende sich zum Verfahren geäußert, entscheidet das Gericht neu. Allerdings stießen im Versäumnisurteil die Argumente des Klägers auf Zustimmung beim Gericht, sonst hätte es anders entschieden. Facebook braucht daher gute Argumente, um den Richter umzustimmen.
  • Was Facebook verkennt: Deutsche Gerichte legen derzeit die DSGVO sehr eng aus und schon bei kleinen Verstößen werden hohe Entschädigungssummen ausgeurteilt. Wichtig ist den Gerichten, mit ihren Urteilen eine abschreckende Wirkung zu erzeugen, damit sich die DSGVO entfalten kann. Daher ist davon auszugehen, dass das Versäumnisurteil in ein normales Urteil umgewandelt wird und sich dann die nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen muss. Denn Facebook wird keinen Schadensersatz akzeptieren. Schließlich sollen in Deutschland sechs Millionen Facebook-Kunden vom Datenleck betroffen sein. Das könnte für Facebook richtig teuer werden.

Der vorliegende Fall zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, dass die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz auch bei Datenlecks enorm gestiegen sind. Das gilt auch für alle anderen Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen. Wir prüfen auch, ob Verbraucher von einem Datenleck betroffen sind.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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