DGHS-Präsident RA Robert Roßbruch betont: „Freitodwillige Menschen kommen über einen rational geprägten, oft bilanzierenden und verschiedene Alternativen berücksichtigenden Reflexionsprozess freiverantwortlich zu einer persönlichen Entscheidung, ihr Leben selbstbestimmt beenden zu wollen und suchen hierfür nach Suizidassistenz. Ein solcher Suizidwunsch hat keinen pathologischen Hintergrund und sollte daher auch nicht fälschlich pathologisiert werden. Die Freitodwilligen entscheiden sich nicht für einen Suizid, weil sie keinen anderen Ausweg mehr sehen, sondern, weil dies unter den verfügbaren Optionen diejenige ist, die ihrem Verständnis von Selbstbestimmung und Sinnerfüllung am stärksten entspricht.“
Die Unterstützung für freitodwillige Menschen dürfe, so Roßbruch, nicht von einem paternalistischen Gestus geprägt sein, der unter dem Deckmantel eines nur scheinbar ergebnisoffenen Beratungsangebots darauf abzielt, ihnen eine Lebensbindung anzutragen, die ihrem eigenen gefestigten Willen widerspricht. Laut Roßbruch ist eine Ausweitung von Angeboten der Suizidprävention für Menschen nötig, die einen Ausweg suchen, aber keinen solchen mehr finden können. Jedoch gleichermaßen vonnöten sei eine Ausweitung von Angeboten für Menschen, die freiverantwortlich und dauerhaft ihren Weg für sich bereits gefunden haben und diesen sicher, geschützt und schmerzfrei in die Tat umsetzen wollen.
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