Bei Arbeitsunfällen gilt: Die jungen Menschen sind von Anfang an abgesichert. Wer nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine Rente. Nach einem Ausbildungsjahr greift der Versicherungsschutz bei voller Erwerbsminderung auch bei Freizeitunfällen und Krankheit.
Ob bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall: Ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, können Auszubildende auch eine medizinische Rehabilitation erhalten. Möglich ist das spätestens nach sechs Monaten. So sollen sie wieder fit für das gerade begonnene Berufsleben werden.
Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Berufsstarter und die Rente“ sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
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