Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich vom 18. August 2022 trägt die Handschrift eines Justizministers, der die Gerichtsverfahren offenbar auf Kosten verfassungsmäßiger Garantien, aber im Sinne liberaler Wirtschaftspolitik umbauen möchte. Den betroffenen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden Vorgaben gemacht, deren Vereinbarkeit mit der von Artikel 97 Abs. 1 GG garantierten richterlichen Unabhängigkeit fragwürdig erscheint und die den mit Artikel 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutz erheblich einschränken.

Zudem entpuppt sich der Entwurf über weite Teile als reine Schaufensterpolitik, weil er Selbstverständlichkeiten festschreibt. Wenn der Bundesregierung ernsthaft an einer Beschleunigung der Verfahren im Infrastrukturbereich läge, wäre es hilfreicher, zunächst eine Problemanalyse zu erstellen und die zuständigen Behörden und Gerichte mit dem nötigen Personal auszustatten, statt an rechtsstaatlichen Standards zu schrauben. Doch ein Erfüllungsaufwand für die (Justiz-) Verwaltung wird im Entwurf kurzerhand verneint.

Mit dieser harschen Kritik leitet die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) ihre Stellungnahme vom 12.09.2022 zu dem Referentenentwurf ein, die sie dem BMJ gestern übermittelt hat. Wie in Fachkreisen zu hören ist, steht sie damit längst nicht allein.

Fast wie Hohn klingt in diesem Zusammenhang die in einem Bericht auf LTO zitierte Stellungnahme aus dem BMJ, dass der Bund „den Ländern ein verlässlicher Partner“ sei und „die Auswirkungen seiner Gesetze auf die Länder in besonderer Weise beachte“. Bezogen ist dies auf die wachsende Kritik am Justizminister, der sich auch ein Dreivierteljahr nach Amtsantritt noch nicht dazu geäußert haben soll, wie die im Koalitionsvertrag angekündigte „Verstetigung“ des „Pakts für den Rechtsstaat“ umgesetzt werden soll.

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