Der DGB Sachsen hat an die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag appelliert, die Ungerechtigkeit bei der Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten in Sachsen zu beenden und die im Koalitionsvertrag festgeschriebene echte Wahlmöglichkeit zügig durch die Einführung einer pauschalen Beihilfe voranzutreiben. 

„Zunehmend wenden sich vor allem junge Menschen an uns, die vor der Möglichkeit stehen, in Sachsen als Beamtin oder Beamte eingestellt zu werden und dann entsetzt feststellen, dass sie in Sachsen den Arbeitgeberanteil selbst zahlen und damit massiv draufzahlen müssen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen. Das empfinden sie zurecht als Benachteiligung und Ungerechtigkeit. Wir können es uns nicht leisten, diese Fachkräfte von heute und morgen zu verprellen und in letzter Konsequenz an andere Bundesländer zu verlieren. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer pauschalen Beihilfe muss nun zügig vorangetrieben werden, damit Beamtinnen und Beamte eine echte Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach.

Aktuell müssen Beamtinnen und Beamte in Sachsen, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden, den kompletten Beitragssatz inklusive des Arbeitgeberanteils alleine bezahlen. Damit sich Beamtinnen und Beamte auch in Sachsen ohne finanzielle Verluste gesetzlich krankenversichern können, müsse in Sachsen eine gesetzliche Regelung zur „pauschalen Beihilfe“ geschaffen werden.

„Eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht nur dann, wenn den Beamtinnen und Beamten eine Wahl zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe möglich ist. Aktuell haben wir einen faktischen Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Diese Ungerechtigkeit und dieser zunehmende Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern muss schleunigst abgeschafft werden“, so Schlimbach.

Die Koalition in Sachsen habe sich im Koalitionsvertrag auf Verbesserungen geeinigt und müsse diese nun endlich umsetzen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis90/Grüne heißt es: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Wir schaffen den Selbstbehalt bei der Beihilfe ab.“

Anlage

Auszüge aus Zuschriften von jungen Menschen, die vor der Wahl stehen, in Sachsen als Beamtin oder Beamte eingestellt zu werden

„Eigentlich würde ich gerne in der GKV versichert bleiben, da ich Bedenken wegen zu hoher Beiträge im Alter habe.“

„Ich bin verbeamtete Lehramtsreferendarin und habe in den letzten Wochen sehr schlechte Erfahrungen mit der Privaten Krankenversicherung gemacht. Durch Glück konnte ich zur gesetzlichen KV zurückwechseln.“

„Ich bin nach wie vor freiwillig gesetzlich versichert und bezahle einen wirklich sehr hohen Krankenkassenbeitrag. Daher liegt mir dieses Thema natürlich am Herzen.“

„Nun ist mir die Ungerechtigkeit bezogen auf Beihilfe aufgefallen: Ich zahle mehr für die GKV als meine PKV-Kolleginnen und bekomme zusätzlich keine Beihilfebeträge dafür.“

„Nun bin ich derart erkrankt, dass ich keine private Krankenversicherung bekomme und gesetzlich familienversichert bleiben muss (trotz Verbeamtung). Der Krankenkassenbeitrag, den ich entrichten muss, ist sehr hoch. In anderen Ländern übernimmt der Dienstherr bereits 50%.“

„Ich habe ein Angebot einer PKV erhalten im Rahmen der Öffnungsklausel. Unterm Strich wird mir ein schlechter Tarif, als der eigentliche Standardtarif für Beamte, angeboten, für den ich auch noch mehr bezahlen soll (Risikozuschlag). Außerdem werde ich nie die Möglichkeit haben in den besseren Tarif zu rutschen, der mehr Leistungen übernimmt. Somit bin ich also total benachteiligt!“

„Da es in finanzieller Hinsicht für mich durchaus entscheidend ist, ob seitens des Freistaates ein Teil der Beiträge der GKV übernommen wird, wollte ich bei Ihnen nachfragen, ob es in Bezug hierauf Neuigkeiten gibt bzw. ob absehbar ist, ob und wann die dafür notwendigen Gesetzesänderungen im Landtag behandelt werden?“

„Ich habe mich in Sachsen beworben, da ich bereits seit Jahren verfolgt hatte, dass Sachsen die "pauschale Beihilfe" umsetzen möchte. Jedoch bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Regelung bereits beschlossen wurde und nur noch zur Umsetzung aussteht. Nun habe ich heute gelesen, dass die nötigen Entscheidungen noch ausstehen. Auf Grund dessen und der wesentlich höheren Fahrtkosten nach Leipzig müsste ich ohne Aussicht auf diese Wahlmöglichkeit, die auch im Koalitionsvertrag verankert ist, die Stelle leider schweren Herzens absagen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24060-0
Telefax: +49 (30) 24060-324
http://www.dgb.de

Ansprechpartner:
Anna Bernstorf
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 8633-104
E-Mail: anna.bernstorf@dgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel