Die Geschäftsführerin des DRK-Krankenhauses Clementinenhaus, Birgit Huber, fordert die Zahlung des Pflegebonus 2022 für alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen. „So wie der Pflegebonus jetzt gestaltet ist, ist er zutiefst ungerecht“, kritisiert sie. „Weder Ärztinnen und Ärzte, noch Reinigungskräfte, niemand aus dem OP oder aus der Notaufnahme bekommt diesen Bonus, dabei war jeder mit Corona konfrontiert“, betont Huber. Es sei „ein Muss“, den Bonus allen Beschäftigten im Gesundheitswesen zu gewähren.

Es sei paradox, dass viele Krankenhausbeschäftigte keine Prämie erhielten, während Mitarbeitende von Bundestagsabgeordneten Pauschalboni bekämen. Huber verweist auf die ehemalige Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann, die diesen Missstand schon 2020 moniert hatte. Insbesondere Pflegende seien seit Monaten außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt, riskierten ihre eigene Gesundheit, kompensierten Krankheitsausfälle und arbeiteten viele Stunden in voller Schutzmontur, unabhängig davon, ob sie Corona-Infizierte, Verdachtsfälle oder andere Patientinnen und Patienten versorgten. 

„Angesichts der zweiten Infektionswelle muss eine Corona-Prämie allen Mitarbeitenden in Kliniken zugutekommen. Das wäre ein angemessenes Zeichen der Wertschätzung für den engagierten Einsatz der dortigen Mitarbeitenden in der Pandemie. Schon in 2020 haben nur wenige Pflegende in Krankenhäusern von einer Prämie profitiert und dieses Mal ist es wieder so“, sagt Birgit Huber.

Mit dem Pflegebonus will die Bundesregierung den besonderen Einsatz der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie würdigen. Mittel zur Auszahlung des Bonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt haben. Unter die Richtlinien fallen laut Bundesgesundheitsministerium 837 Krankenhäuser, darunter auch das Clementinenhaus. 500 Millionen Euro stellt der Gesetzgeber den Krankenhäusern dafür bereit. Das Geld fließt über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zu den Häusern. Diese dürfen den Bonus nur an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weitergeben, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. 

„Das ist auf der einen Seite ganz toll, dass die Leistung der Pflegekräfte honoriert wird, auf der anderen Seite ein Unding. 50 Prozent der Mitarbeitenden gehen im Clementinenhaus dadurch leer aus. Und das macht keine gute Stimmung“, kritisiert Huber. Im Gesundheitswesen sei es schlicht nicht möglich, auf eigene Faust den Bonus auf alle Beschäftigten auszuweiten. „Der Pflegebonus ist vom Gesetzgeber refinanziert und sollte für alle da sein“, fordert Huber. 

Über DRK Krankenhaus Clementinenhaus

Das DRK-Krankenhaus Clementinenhaus ist ein 195-Betten-Haus der Grund- und Regelversorgung im Stadtteil Hannover-List. Träger ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Das Stadtteilkrankenhaus in der List gehört mit einer Patientenzufriedenheit von über 90 Prozent zu den beliebtesten Kliniken der Landeshauptstadt. Neben den Schwerpunkten Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gastroenterologie, Kardiologie, Anästhesie und Intensivpflege, hatte das Haus die erste Geriatrie in der Region, die abteilungsübergreifend an eine Akut-Klinik angeschlossen ist. Mehr als 600 Mitarbeitende engagieren sich täglich für das Wohl der Patienten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DRK Krankenhaus Clementinenhaus
Lützerodestraße 1
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 3394-0
Telefax: +49 (511) 3394-3326
http://www.clementinenhaus.de

Ansprechpartner:
Jens Hauschke
PR & Kommunikation
Telefon: +49 (511) 3530-487
E-Mail: j.hauschke@hannovercontex.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel