Auf ihrem neuen YouTube-Kanal „medien.recht.einfach“ informiert die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ab September regelmäßig über medienrechtliche Themen. Themen, die auf dem Kanal aufgegriffen werden, sind beispielsweise: Warum gibt es in Deutschland ein duales Rundfunksystem? Wofür sind Landesmedienanstalten zuständig? Brauche ich als YouTube- oder Twitch-Streamer eine Rundfunkzulassung? Wie kennzeichne ich als Content Creator*in Werbung in den sozialen Medien richtig?

Prof. Christian Krebs, Direktor der NLM, zum Launch des Kanals: „Die Medienwelt und damit auch das Medienrecht werden immer komplexer. Immer mehr Menschen veröffentlichen im Internet und in den sozialen Medien journalistische und werbliche Inhalte. Damit sind sie in der Praxis mit medienrechtlichen Fragen konfrontiert, z.B. welche Infos gehören in ein Impressum oder wie muss ich Werbung auf Instagram kennzeichnen. Mit unserem neuen YouTube-Format möchten wir in kurzen Videos Themen rund ums Medienrecht möglichst einfach und verständlich erklären und praxisnahe Tipps geben.“

Der YouTube-Kanal der Niedersächsischen Landesmedienanstalt richtet sich insbesondere an junge Medienschaffende und Content Creator*innen sowie alle, die mehr über das Medienrecht erfahren möchten.

Im ersten Video gibt Prof. Christian Krebs einen Überblick über den Rundfunkbegriff sowie das duale Rundfunksystem in Deutschland und erläutert, welche Aufgaben Landesmedienanstalten erfüllen.

Der YouTube-Kanal „medien.recht.einfach“ der Niedersächsischen Landesmedienanstalt mit der ersten Folge ist ab jetzt unter folgendem Link abrufbar: https://www.youtube.com/channel/UC3smiv880KrbmleQ5EKtmvQ    

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsische Landesmedienanstalt
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
Telefon: +49 (511) 28477-0
Telefax: +49 (511) 28477-36
http://www.nlm.de

Ansprechpartner:
Natalia Müller
Telefon: +49 (511) 28477-12
E-Mail: mueller@nlm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel