TERRE DES FEMMES e.V. hat am 24.8. eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf an Bundesjustizminister Marco Buschmann geschickt. Darin begrüßen wir die beabsichtigte Änderung: die Ergänzung um „geschlechtsspezifische“ Beweggründe schafft eine rechtliche Grundlage, um Gewalt an Frauen als solche zu benennen und angemessener zu bestrafen. Das eigentliche Problem ist dadurch nicht behoben.

Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland zeigt leider immer noch eine hohe Akzeptanz für strafmildernde Umstände und ein überdurchschnittlich stark ausgeprägtes Verständnis für männliche Täter. TERRE DES FEMMES befürchtet, dass einzig die Ergänzung im §46 (2) StGB mit dem Begriff „geschlechtsspezifisch“ zu keiner zufriedenstellenden Rechtsanwendungspraxis führen wird.  Daher fordert TDF weitere Maßnahmen: Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme. 
Die wichtigsten Forderungen:

  • die Abschaffung der örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts – damit gewalttätige Expartner nicht den neuen Aufenthaltsort der Frau erfahren
  • die Feststellung eines Mordmerkmales bei Trennungstötungen, wie in der Istanbul-Konvention vorgeschrieben und strafverschärfend einzustufen
  • die Aussetzung des Sorge-und Umgangsrechts von Gewalttätern mit ihren Kindern bei bestehendem Kontakt- und Näherungsverbot – bisher sind Mütter, die dem gewalttätigen Expartner Umgang mit den Kindern gewähren müssen, einem erhöhten Risiko ausgesetzt – und die Kinder ebenfalls
  • schnelle und umfassende Überarbeitung der Strafvorschriften des Gewaltschutzgesetzes. In Hochrisikofällen sollten elektronische Fußfesseln oder andere geeignete Überwachungsformen durch Gerichte im Eilverfahren ermöglicht werden. 
  • verpflichtende Teilnahmen an Fortbildungen für Zugehörige der Staatsanwaltschaft und Richterschaft

Weiterführende Informationen: 
Forderungen von TDF zum Thema häusliche Gewalt 
Welchen Einfluss hat die Corona-Pandemie auf häusliche Gewalt und den Alltag einer Interventionsstelle? 
Erneuter Anstieg im Corona-Jahr 2020: Staat muss mehr tun
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Über TERRE DES FEMMES e. V. – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung.

TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities. Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sowie Internationale Zusammenarbeit.

TERRE DES FEMMES wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse.

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