Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass der Arbeitnehmer durch die Täuschung erheblich gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers verstoße (Paragraf 241, Abs. 2, Bürgerliches Gesetzbuch) und dessen Vertrauen in seine Redlichkeit zerstört habe (Az.: 3 Ca 2171/21).
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