„In Berlin herrscht weiterhin massive Knappheit an preisgünstigem Wohnraum vor allem in den innerstädtischen  Quartieren. Auf jedes Wohnungsinserat bewerben sich in Berlin im Schnitt mehr als 150 Interessenten, alle auf der Suche nach einem dauerhaften Mietverhältnis. Gleichzeitig bieten Ferienwohnungsportale wie Airbnb gerade in der nachgefragten Innenstadt nach wie vor tausende Wohnungen zur Kurzzeitvermietung für Ferienzwecke an. Das ist nicht hinnehmbar. Deshalb ist es auch nicht akzeptabel, dass ein kommunales Wohnungsunternehmen wie die WBM am Bauzaun einer Baustelle an der Leipziger Straße Werbung für ein Ferienwohnungsportal macht – der Tagesspiegel berichtete – und auch noch an der Werbung verdient“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir fordern daher die WBM auf, unverzüglich die Werbung beseitigen zu lassen. Den Verantwortlichen mangelt es offensichtlich an politischem Fingerspitzengefühl“.

Der Berliner Mieterverein erinnert daran, dass Airbnb nach wie vor gesetzeswidrig ohne Registrierungsnummern Ferienwohnungen anbietet. Wir haben allerdings auch kein Verständnis dafür, dass die Berliner Bezirksämter diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsrecht nicht unterbinden. Ohnehin scheint der Wille in der Berliner Politik nicht sehr ausgeprägt, im Hinblick auf die Bedeutung der Ferienwohnungen für den Tourismus die Ferienwohnungsnutzung drastisch zu beschneiden. „Wir sind enttäuscht, dass der Berliner Senat die Möglichkeiten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2020 (Urt. v. 22.09.2020, Rechtssache C-724/18 und C-727/18) verstreichen lässt“, so Wild. Danach  darf im Kampf gegen Wohnraummangel die kurzzeitige Vermietung von regulären Mietwohnungen über Plattformen wie Airbnb deutlich eingeschränkt werden.

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