Die erste Hybridwahl
Natürlich gibt es darüber hinaus auf ihkwahl.de alle Informationen rund um die Wahl zur Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken, die vom 14. September bis 25. Oktober stattfindet. Auch das ist neu: Nachdem die Wahlunterlagen ab dem 13. September verschickt sind, haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Stimmen für ihre Favoriten bequem online abzugeben. Es ist die erste Hybridwahl zur Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken.
Landkreise gut vertreten
Die Kandidatenliste spiegelt die starke wirtschaftliche Vielfalt der Region wider. Die vier Landkreise Hohenlohe, Heilbronn, Schwäbisch-Hall und Main-Tauber sowie die Stadt Heilbronn sind nahezu paritätisch vertreten. Elke Döring, Hauptgeschäftsführerin der IHK Heilbronn-Franken: „Es ist ein toller Kandidaten-Mix aus allen Teilen der Region. Ich freue mich über das breite Engagement unserer Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereit sind, sich ehrenamtlich für unsere Wirtschaft einzusetzen. Nun hat jedes IHK-Mitglied Zeit und Gelegenheit, sich anhand der veröffentlichten Kandidaten-Profile zu informieren und sich zu entscheiden, wer aus seiner Sicht seine Interessen am besten vertritt.“
Info: Am 13. September werden die Wahlunterlagen mit allen Informationen zur Brief- und Onlinewahl an alle Wahlberechtigten verschickt. Die Wahl selbst findet in der Zeit vom 14. September bis zum 25. Oktober, 12 Uhr, statt. Innerhalb dieser Wahlfrist müssen die Stimmen entweder online über das Wahlportal heilbronn.ihk.de/onlinewahl oder ausgefüllt postalisch bei der IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, eingehen. Das Wahlergebnis wird am 27. Oktober ermittelt und anschließend auf der Webseite der IHK unter heilbronn.ihk.de und auf der Wahlseite ihkwahl.de veröffentlicht.
Über die IHK-Vollversammlung
Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken ist das Parlament der regionalen Wirtschaft und oberstes Organ der IHK. Gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer vertreten die Interessen von rund 68.000 Unternehmen im Kammerbereich. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind, darunter die IHK-Satzung, die Beitrags- und Gebührenordnung sowie den Haushalt.
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