Der Rheinisch-Bergische Kreis hat im Haushaltsjahr 2021 eine Umlage in Höhe von 73,7 Millionen Euro an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gezahlt. Im gleichen Zeitraum flossen Leistungen in Höhe von 153 Millionen Euro in den Kreis zurück. Mehr als 81,2 Millionen Euro wurden vom LVR im Rheinisch-Bergischen Kreis für die Sozialhilfeleistungen der Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftiger, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie für die Förderschulen, die Kriegsopferfürsorge und Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf verausgabt. Mit über 169.000 Euro förderte der LVR im Rheinisch-Bergischen Kreis zudem Aktivitäten im Rahmen der Kulturpflege.

Der LVR nimmt mit seinen Einrichtungen im Rheinisch-Bergischen Kreis auch eine wichtige Rolle als Arbeitgeber und Standortfaktor ein: Insgesamt arbeiten in den beiden LVR-Förderschulen, im LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen, im LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und im LVR-Industriemuseum 199 Mitarbeitende, die direkt beim LVR beschäftigt sind. In den LVR-Förderschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis werden 409 Kinder und Jugendliche unterrichtet.

Diese Informationen gehen aus der Leistungsübersicht 2021 hervor, die der LVR veröffentlicht hat. Die Leistungsübersichten der 26 Mitgliedskörperschaften sind nun auch online generier- und abrufbar. Über das Portal www.lvr.de/leistungsuebersicht können sich Interessierte die jeweiligen Leistungen in jeder Mitgliedskörperschaft des LVR mit übersichtlichen Diagrammen und Grafiken darstellen lassen. Karten der einzelnen Mitgliedskörperschaften zeigen, welche Standorte und Einrichtungen der LVR in den entsprechenden Kreisen, kreisfreien Städten oder der StädteRegion Aachen hat.

Der LVR ist als regionaler Kommunalverband zuständig für Aufgaben in den Handlungsfeldern Soziales, Gesundheit, Schulen, Jugend sowie Kultur und Umwelt. Diese werden finanziert aus der Umlage der 26 Mitgliedskörperschaften im Rheinland sowie aus Bundes- und Landesmitteln, die vom LVR bewirtschaftet werden. Seine Arbeit wird politisch gestaltet und kontrolliert von der Landschaftsversammlung Rheinland. In der Landschaftsversammlung vertreten Politiker*innen aus den Stadträten, Kreistagen und dem StädteRegionstag ihre Kommunen.

Über Landschaftsverband Rheinland

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 809-0
Telefax: +49 (221) 809-2200
http://www.lvr.de

Ansprechpartner:
Mariessa Radermacher
LVR-Fachbereich Kommunikation
Telefon: +49 (221) 809-7729
E-Mail: mariessa.radermacher@lvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel