Die meisten Arzneimittel sollen zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. In der Wohnung kann man sie auch im Hochsommer in einem ungekühlten Schrank verstauen. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Im Jahr 2021 gaben die Apotheken 19,5 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel ab. Laubscher: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Sie empfiehlt deshalb, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen. Die Apotheken gaben im Jahr 2021 rund 11,4 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel ab.
Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile können sich trennen. Wenn Zäpfchen schmelzen, darf man sie auch nach dem Abkühlen und Aushärten nicht mehr verwenden. Denn die Wirkstoffe können in der flüssigen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht die Zäpfchen auch nach dem Abkühlen unbrauchbar.
Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden – bei kühlpflichtigen braucht man einen Kühlakku. Aber Vorsicht, denn die Arzneimittel dürfen unterwegs nicht einfrieren. Deshalb sollten sie in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlelement zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.
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