Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat gestern das lang erwartete Konzept zur Honorierung der Ökosystemleistungen gebilligt. Damit werden noch in diesem Jahr erstmals Ökosystemleistungen durch nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder honoriert. Den Waldeigentümern werden im ersten Schritt im Jahr 2022 Fördergelder in Höhe von 200 Mio. Euro für produktionsintegrierten Klima- und Naturschutz zur Verfügung gestellt. AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas W. Bitter: „Das ist für uns ein Meilenstein mit Blick auf die künftige Honorierung der positiven Effekte des Waldes für Klima und Artenvielfalt.“ Allerdings bleibe das Finanzvolumen deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück. Das Thünen-Institut hat den jährlichen Finanzbedarf auf bis zu 1,4 Mrd. Euro beziffert. Vorgesehen ist bisher eine Fördersumme von 200 Millionen Euro pro Jahr für vier Jahre. Die Förderung ab 2023 wurde allerdings mit einer Haushaltssperre versehen. „Das ist gerade für die langfristig und nachhaltig denkende Forstwirtschaft problematisch“, sagte Bitter. „Wir können nicht kurzfristig handeln, sondern brauchen eine langfristig verlässliche Unterstützung.“ Um die Förderung zu erhalten, müssen sich die Waldbesitzer verpflichten, die geforderten Kriterien der Waldnutzung über zehn Jahre nachweislich einzuhalten.

Als „Kröte, die wir leider schlucken müssen“ bezeichnete Bitter die Vorgabe einer Stilllegung von 5 Prozent der Fläche (ab 100 Hektar verpflichtend, darunter freiwillig). „Die Stilllegung reduziert die Klimaschutzleistung des Waldes und die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz als Energieträger und Substitut klimaschädlicher Rohstoffe“, so Bitter. Deutschland verzichte hier auf eine wertvolle und klimaschonende Ressource.

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