An Multipler Sklerose erkrankte Menschen bzw. deren Angehörige stehen in regelmäßigem Austausch zu Behandlern, wie z. B. Ärzten und Therapeuten, die Sie im Rahmen der Behandlungen und Therapien informieren und unterstützen. Im Rahmen dessen schließen Sie mit jedem Behandler einen Vertrag, den so genannten Behandlungsvertrag. Der Behandlungsvertrag wurde erstmals 2013 durch das „Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte“ in das Bürgerliche Gesetzbuch ausdrücklich aufgenommen. Das Patientenrechtegesetz hatte insbesondere zum Ziel, Transparenz zu schaffen und die Rechtssicherheit der Patienten zu stärken.

Die DMSG-Broschüre Patientenrechte für MS-Erkrankte gibt einen Einblick in die rechtliche Einordnung Ihrer Behandlung und informiert Sie über Ihre Patientenrechte, insbesondere bei Behandlungsfehlern. Zur Arzneimittelhaftung und der elektronischen Patientenakte (ePA) gewährt die Broschüre genauso einen Überblick, wie sie Links zu weiterführenden Informationen und nützlichen Adressen bietet.

Fünf leicht verständliche Kapitel

Um MS-Erkrankten einen verständlichen Überblick zu Fragen von Patientenrechten zu ermöglichen, Ihnen Hilfestellung zu geben und Sie dabei zu unterstützen, über Ihre Rechte und Pflichten bestmöglich aufgeklärt zu sein, hat der DMSG DMSG-Bundesverband die Broschüre Patientenrechte für MS-Erkrankte erstellt. Die Broschüre klärt in fünf leicht verständlichen Kapiteln mit Informationen und praktischen Tipps zu Rechten und Pflichten von MS-Patienten sowie Behandlern auf und hält wichtige Adressen und Ansprechpartner bereit, bei denen zusätzliche Informationen und Unterstützung zu erhalten sind.

Hinweise zu grundlegenden Themen, wie zur freien Arztwahl und dem Einholen einer Zweitmeinung, dem ambulanten Behandlungsvertrag, Rechten und Pflichten beider Parteien liefert die Broschüre genauso, wie Informationen zu Behandlungsfehlertypen und den Möglichkeiten, dagegen vorgehen zu können.

Zusätzlich wird auf die Möglichkeiten der 2021 eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) eingegangen, um bei der Entscheidung zu helfen, welche Funktionen der ePA Sie nutzen möchten. Außerdem beleuchtet die Broschüre das Thema Arzneimittelhaftung und welche Rechte im Falle eines Gesundheitsschadens, trotz vorgeschriebener Medikamenteneinnahme, laut Arzneimittelgesetz gegenüber dem Hersteller zustehen.

Abschließen tut die Broschüre mit Links, Hinweisen und Stellen, an die sich MS-Erkrankte und Ihre Angehörigen für weitere Hilfestellung wenden können.

Autorin: Kerstin Radtke-Schwenzer ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht und Medizinrecht. Seit 2017 ist Frau Radtke-Schwenzer beim DMSG Bundesverband e. V. als Referentin im Referat Gesundheits- und Sozialpolitik tätig.

Bitte beachten Sie:

Eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte juristische oder anwaltliche Beratung kann und soll die Broschüre nicht ersetzen. Die Beratenden in den Geschäfts- und Beratungsstellen der 16 Landesverbände der DMSG stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Seite.

Die Broschüre ist bei den DMSG-Landesverbänden oder im Online-Shop unter www.dmsg.de/shop in Printform zu bestellen.

Für die Übernahme der Layout- und Druckkosten geht ein Dank an die Firmen Biogen, Janssen Neuroscience, Merck, Novartis, Roche, Sanofi Genzyme und Teva.

Über den Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V.

Hintergrund:
Der DMSG-Bundesverband e.V., 1952/1953 als Zusammenschluss medizinischer Fachleute gegründet, vertritt die Belange Multiple Sklerose Erkrankter und organisiert deren sozialmedizinische Nachsorge.

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft mit Bundesverband, 16 Landesverbänden und derzeit 857 örtlichen Kontaktgruppen ist eine starke Gemeinschaft von MS-Erkrankten, ihren Angehörigen, 4.186 engagierten ehrenamtlichen Helfern und 251 hauptberuflichen Mitarbeitern. Insgesamt hat die DMSG rund 43.000 Mitglieder.

Mit ihren umfangreichen Dienstleistungen und Angeboten ist sie heute Selbsthilfe- und Fachverband zugleich, aber auch die Interessenvertretung MS-Erkrankter in Deutschland. Schirmherr des DMSG-Bundesverbandes ist Christian Wulff, Bundespräsident a.D.

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems (Gehirn und Rückenmark), die zu Störungen der Bewegungen, der Sinnesempfindungen und auch zur Beeinträchtigung von Sinnesorganen führt. In Deutschland leiden nach Zahlen des Bundesversicherungsamtes mehr als 240.000 Menschen an MS. Trotz intensiver Forschungen ist die Ursache der Krankheit nicht genau bekannt.

MS ist keine Erbkrankheit, allerdings spielt offenbar eine genetische Veranlagung eine Rolle. Zudem wird angenommen, dass Infekte in Kindheit und früher Jugend für die spätere Krankheitsentwicklung bedeutsam sind. Welche anderen Faktoren zum Auftreten der MS beitragen, ist ungewiss. Die Krankheit kann jedoch heute im Frühstadium günstig beeinflusst werden. Weltweit sind schätzungsweise 2,5 Millionen Menschen an MS erkrankt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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