Hintergrund der Berichterstattung ist ein weiteres formelles Anhörungsverfahren, welches das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gegen Daimler eingeleitet hat.

Bereits zu Beginn des vergangenen Jahres war das KBA auf fünf illegale Abschalteinrichtungen in der Software vieler Daimler-Dieselmotoren aufmerksam geworden. Über 750.000 Fahrzeuge sollten weltweit in die Werkstätten zurückgerufen werden, um diese Betrügereien mit einem Softwareupdate zu beseitigen.

KBA-Experten entlarven Daimler-Ingenieure

Die KBA-Experten untersuchten die von Daimler überarbeitete Software erneut eingehend, indem Sie einen Abgleich der ursprünglichen und neuen Software vornahmen. Das Softwareupdate musste wegen fünf Manipulationen geändert werden. Bei der Überprüfung des Programmiercodes fanden die Fachleute – wie erwartet – zunächst fünf Änderungen. Die KBA-Experten wurden aber misstrauisch, als sie herausfanden, dass der Programmiercode noch an einer weiteren Stelle geändert wurde. Wollten die Ingenieure von Daimler heimlich eine weitere Manipulation beseitigen? Dieser Verdacht scheint sich jetzt zu bestätigen.

Das KBA hat Daimler in einem Schreiben vom 4. April 2019, das dem „SPIEGEL“ vorliegt, mitgeteilt, dass Daimler wohl „unzulässige Abschaltungen im Emissionskontrollsystem vorgenommen“ hat. Daimler hat nun Gelegenheit zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen aber „nach Einschätzungen von Insidern, sieht die Sache ziemlich eindeutig aus.“, so „SPIEGEL Online“. Aufgefallen war dies an einem GLK 220 mit der Schadstoffnorm Euro 5.

In dem besagten Schreiben wird ausführlich beschrieben, welchen Trick die Ingenieure angewandt haben, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Im Motorentyp OM 651 wurde eine „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ eingebaut. Diese bewirkt, dass bei der Prüfung im Labor, die für Typzulassung notwendig ist, eine niedrigere Kühltemperatur und eine andere Abgasreinigungsstrategie angewendet wird. Daraus resultiert, dass das Fahrzeug die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand einhält, auf der Straße aber nicht.

Bei rund 55.000 GLK-Modellen droht jetzt ein amtlicher Rückruf. Nach Informationen des „SPIEGEL“, gehen die Behörden von weiteren Modellen aus, die diese entdeckte Manipulation aufweisen.

Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits

Vor über einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits die Ermittlungen im Dieselskandal gegen Daimler aufgenommen. Dieser neue Vorgang dürfte für die Ermittler von größtem Interesse sein und für Daimler könnte neuer Ärger ins Haus stehen. Nachdem bei Daimler die ersten Manipulationen aufgefallen waren, musste der Konzern versichern, dass keine weiteren Tricksereien im Abgasreinigungssystem versteckt sind. Diese sechste Abschalteinrichtung hätte von Daimler also gemeldet werden müssen. Offensichtlich entschloss man sich in Stuttgart aber, diese lieber heimlich zu beseitigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Geschädigten

Dr. Ralf Stoll teilt mit: „Die jüngsten Urteile und der Hinweisbeschluss der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 225/17) stärken die Rechte der Geschädigten enorm.“ Stoll rät dringend davon ab an Servicemaßnahmen teilzunehmen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits über 10.000 Klagen für Geschädigte im Abgasskandal eingereicht und Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer sind auch an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt.

„Wir raten dringend davon ab ein Software-Update im Rahmen der Servicemaßnahmen durchführen zu lassen. Die Folgen für das Fahrzeug sind nicht abzusehen. In Sachen VW haben wir unzählige Berichte von unseren Mandanten erhalten, die über Probleme nach den Updates berichten. Erhöhter Verbrauch, weniger Leistung und „ruckeln“ sind die drei meist beschriebenen Probleme. Wir raten unbedingt dazu, Klage einzureichen.“, so Stoll.

Seine Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung, die dazu dient, sich über die Ansprüche zu informieren und dann ggf. Klage einzureichen.  Auf der Webseite www.dieselskandal-anwalt.de/diesel-rueckabwicklung kann zunächst mit wenigen Angaben der Erstattungsbetrag ermittelt werden. In einem zweiten Schritt können die Geschädigten in einem gesicherten Onlinebereich detaillierte Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen und erhalten eine detaillierte Auswertung zu Ihrem Fall.

Dr. Ralf Stoll: „Der Fall VW zeigt deutlich, dass die Autokonzerne zunächst versuchen, ihre Manipulationen durch Software-Updates zu lösen. Dies lösen aber nicht die Probleme der geschädigten Kunden. Die Auswirkungen der Software-Updates und der enorme Wertverlust lasten auf den Rücken der Verbraucher. Nur wer klagt, wird am Ende entschädigt.“

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel