Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dem Haushaltsausschuss des Bundestages das lang erwartete Konzept zur Honorierung der Ökosystemleistungen zugeleitet.

AGDW-Präsident Prof. Dr. Bitter stellt dazu fest: „Es ist gut, dass die Politik einen ersten Schritt unternommen hat, die Ökosystemleistungen, die vor allem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder bereitgestellt werden, zu honorieren. Daher ist das Konzept grundsätzlich zu begrüßen, muss aber in einzelnen Punkten dringend nachgebessert werden.

So wird die beabsichtigte Stilllegung nur einen begrenzten Beitrag zum Klimaschutz leisten, da ein großer Teil der Klimaschutzleistung des Waldes, die Bindung von CO2 in Holzprodukten und die Substitution klimaschädlicher Rohstoffe und Energieträger durch den Rohstoff Holz, außen vor bliebe. Die Stilllegung mindert des Weiteren die Rohholzversorgung und gefährdet langfristig die Rohstoffsicherheit. Falls Flächen periodisch aus der Nutzung genommen werden sollen, darf dies nicht aus den jährlich bereitgestellten 200 Mio. Euro finanziert werden, die für produktionsintegrierten Klima- und Naturschutz einzusetzen sind, sondern sollten zusätzliche Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereitgestellt werden.

Die pauschale Vorgabe eines Rückegassenabstands von 30 m bei Neuanlage ist hinsichtlich des Bodenschutzes von ungewisser Wirkung, der Humanisierung der Waldarbeit abträglich und mit Blick auf den Arbeitsschutz gefährlich. Stattdessen sollten bewährte Erschließungssysteme fortgeführt werden.

Finanziell bleibt das Konzept deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück. Das Thünen-Institut hat den jährlichen Finanzbedarf auf bis zu 1,4 Mrd. Euro beziffert. Die angekündigten 200 Mio. Euro pro Jahr decken damit noch nicht einmal 15 % des Bedarfs und sind so zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.“

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