Fünf eiskalte Tipps, um eine gute Eisdiele zu erkennen
Um zu erkennen, ob es sich bei der Eisdiele des Vertrauens um eine gute handelt, haben die ARAG Experten einige Tipps zusammengestellt:
Traumschöne Eisberge und Sortenvielfalt: Wenn es ein Dutzend verschiedener Eissorten, womöglich noch mit wilden exotischen Namen und Kreationen und das auch noch in quietschbunten Farben gibt, weisen die ARAG Experten daraufhin, dass der Eisdielen-Betreiber in diesem Fall wohl auf Industrieprodukte und Zusatzstoffe zurückgegriffen hat. Bunte Eisberge sehen zwar hübsch und einladend aus, aber deuten laut der ARAG Experten auf eine künstliche Herstellung hin und sind ein Indiz für Emulgatoren. Echte Handwerkseisdielen haben in der Regel eher wenige Geschmacksrichtungen im Angebot, produzieren diese aber frisch und aus natürlichen Zutaten.
Mangelnde Hygiene: Aufgrund der Herstellungsart und der enthaltenen Zutaten ist Eis anfällig für mikrobielle Belastungen. Deshalb ist der hygienische Umgang mit dem kalten Gaumenschmaus besonders wichtig. Sind hinter der Glastheke der Eisdiele Eisportionierer zu sehen, die im Gebrauch nur kurz in einen Wasserbehälter getaucht werden, sind die Schürzen der Verkäufer verschmutzt oder finden sich vertrocknete Eisrückstände am Eisbehälter, kann dies den ARAG Experten nach dazu führen, dass bestimmte Bakterienarten und Keime, wie z. B. Salmonellen, auch im Eis überleben und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Lebensmittelvergiftungen führen. Zwar kontrollieren die Überwachungsämter Eisdielen regelmäßig, dennoch empfehlen die ARAG Experten immer selbst einen prüfenden Blick auf und in die gesamte Eisdiele zu werfen.
Wasserlachen auf Fruchteis: Die ARAG Experten raten zur Vorsicht, wenn es oben auf dem Eis glänzt oder sich auf dem Eisberg Pfützen bilden. Dann ist entweder die Eistheke zu wenig gekühlt oder das Eis wurde mit zu viel Zucker hergestellt.
Geschmackstest: Letztlich schmeckt selbst gemachtes Eis einfach besser und die verschiedenen Geschmacksrichtungen sind eindeutig zu erkennen. Auch schmilzt gutes Eis gleichmäßig im Mund und wird cremig.
Nachfragen: Um sicher herauszufinden, ob das Eis wirklich selbst gemacht ist oder welche Inhaltsstoffe enthalten sind, hilft leider nur eines: Direkt nachfragen. Ob man auf seine Frage dann eine informative oder wahrheitsgemäße Antwort erhält, steht allerdings auf einem anderen Blatt und ist Vertrauenssache.
Auf dünnem Eis: Keine Regelung für „aus eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“
Bei einem Besuch in der Eisdiele geht man eigentlich davon aus, dass das Eisangebot aus eigener Herstellung oder selbst gemacht ist und damit qualitativ hochwertiger als Eis aus dem Supermarkt. Wir versprechen uns einen Genuss mit frischen Lebensmitteln und weniger künstlichen Zusätzen wie Stabilisatoren oder Emulgatoren. Doch Obacht: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese Werbebotschaften rechtlich nicht geregelt oder definiert sind. Bislang müssen an der Eistheke nur bei optisch auffälligen oder exotischen Sorten wie „Schlumpf“, „Lavendel“ oder „Lakritz-Sauerkirsch“ Angaben zu Allergenen und bestimmten Zusatzstoffen, wie z. B. Farbstoffen, angezeigt werden.
Aus „eigener Herstellung“ oder als „selbst gemacht“ darf der Eisdielen-Betreiber sein Eis bereits dann bezeichnen, wenn er es in seinen Räumlichkeiten aus fertigem Eispulver anrührt. Manch einer macht es sich aber auch noch einfacher und lässt sich bereits fertige Grundeismasse mit weiteren Zutaten wie Früchten oder Schokoladensplittern von einem Industriebetrieb zuliefern. Der Eisverkäufer füllt diese nur noch in die Verkaufsbehälter ab und verziert das Eis in der Büffettheke. Besonders gerne wird laut den ARAG Experten beim Nusseis getrickst. Nusseis darf eigentlich nur so heißen, wenn mindestens fünf Prozent Nüsse enthalten sind. Zudem muss zwischen Nusseis und Eis mit Nussgeschmack durch Aromastoffe unterschieden werden. Aber auch hier nehmen es viele Eisdielenbetreiber nicht so genau.
Schmerzensgeld nach Eisschock?
Verläuft der Besuch in der Eisdiele nicht so schön und es kommt zu einem allergischen Schock durch das Eis, ist es nicht einfach möglich, den Eisdielenbetreiber dafür verantwortlich zu machen. Laut Urteil des Landgericht Itzehoe kann man nämlich nur dann Schmerzensgeld einfordern, wenn tatsächlich eine konkrete Pflichtverletzung durch den Eisdielenbetreiber vorlag und diese auch nachgewiesen werden kann (Az.: 7 O 287/18).
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