Es dürfte ein Meilenstein sein auf dem Weg hin zu mehr Energiesouveränität in Deutschland: Das Windenergie-an-Land-Gesetz (WaLG), das am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, schafft nach Auffassung des WWF Deutschland wichtige Voraussetzungen dafür, dass genügend Fläche für die Windenergie zur Verfügung steht und der Ausbau somit endlich wieder an Fahrt aufnehmen kann.
Teil des Artikelgesetzes ist auch das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG), das den Bundesländern verbindliche Flächenziele für die Windenergie vorgibt. „Damit adressiert das Windflächenbedarfsgesetz eines der zentralen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land“, erklärt Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin für Klima- und Energiepolitik beim WWF Deutschland. Pauschale Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung oberhalb von 1000 Metern dürften damit künftig der Vergangenheit angehören. Bis spätestens 2032 stehen so im Durchschnitt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie zur Verfügung. „Das ist ein wichtiger Schritt, um Planungssicherheit zu schaffen, die für die Umsetzung des Ziels, bis 2030 rund 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch Erneuerbare zu decken, dringend erforderlich ist“, so Raddatz.
Der WWF verweist allerdings darauf, dass mit der im Windenergie-an-Land-Gesetz angenommenen Nicht-Nutzbarkeit von 30 Prozent die Fläche für den Ausbau der Windenergie an Land knapp werden könnte. Das gilt insbesondere dann, wenn Kapazitäten von offshore nach onshore verlagert werden. Deshalb sollte im Rahmen einer künftigen Evaluierung auch eine mögliche notwendige Erweiterung der Flächenkulisse in Betracht gezogen werden. Um die Ausbauziele zu erreichen sei es zudem erforderlich, dass frühzeitig – möglichst vor 2026 – genug Flächen bereitgestellt werden.
Teil der Gesetzesinitiativen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land ist zudem eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die sicherstellen soll, dass Naturschutzbelange ausreichend zum Tragen kommen. „Der Ansatz, durch bundeseinheitliche Standards bei der artenschutzrechtlichen Prüfung den Ausbau der Windenergie an Land weiter zu beschleunigen, ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Albert Wotke, Programmleiter Flächennaturschutz des WWF Deutschland. Für eine Auswahl windenergiesensibler Arten gebe es nunmehr Vorschläge, unter welchen Bedingungen das individuelle Tötungsrisiko signifikant erhöht ist und durch welche Maßnahmen dieses Risiko unter diesen Schwellenwert gebracht werden kann. Eine generelle Freigabe von Schutzgebieten, wie z.B. von Landschaftsschutzgebieten, kann allerdings nicht befürwortet werden.
Während das Windenergie-an-Land-Gesetz einen großen Schritt in Richtung eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie geht, bleiben beim Bundesnaturschutzgesetz jedoch Fragen offen. „Der WWF begrüßt die Einführung von gezielten Artenhilfsprogrammen zugunsten der Arten und von Lebensräumen, die vom Ausbau der Erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Jedoch bedarf es ergänzend zum Wind-an-Land-Gesetz eines ehrgeizigen verbindlichen Zeitplans und eines zusätzlichen Flächensicherungsgesetzes für Artenhilfsprogramme. Ein solches sichert ab, dass für die Energiewende nicht nur genug Flächen zur Verfügung stehen, sondern dass diese auch wirklich naturverträglich erfolgen kann“, so Wotke.
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