Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist auf den anstehenden Fristablauf für den Austausch von Registrierkassen hin. So läuft die Übergangsregelung für die Nutzung von nicht bauartbedingt aufrüstbaren Registrierkassen am 31. Dezember 2022 ab. „Die Anschaffung eines neuen Kassensystems sollte aufgrund vieler Aspekte rechtzeitig in den Blick genommen werden, unter anderem auch wegen möglicherweise bestehender Lieferschwierigkeiten und dem Aufwand zur Anpassung an die Betriebsstrukturen und die Programmierung von Schnittstellen zu bestehenden Softwarelösungen“, sagt Betriebsberater Thomas Hollritt von der Handwerkskammer. Eine Praxishilfe mit dem Titel „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“ gibt es beispielsweise vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, indem mithilfe von häufig auftretenden Fragen auf die Kernaspekte hingewiesen wird, die es bei der Investitionsentscheidung zu bedenken gilt. „Mit der Anschaffung eines neuen Kassensystems können aber auch Potenziale gehoben werden, die vielfach in der Automation von Prozessen enthalten sind“, sagt Thomas Hollritt. Auch hierzu informiert die Praxishilfe, die in digitaler Form bei der Handwerkskammer erhältlich ist.

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