Die EU-Kommission hat dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung der Roten Gebiete des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zugestimmt und drängt auf eine zügige Verabschiedung. Eine Neufassung war notwendig, um die von der EU angedrohten Strafzahlungen von täglich 800.000 € im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Nitratrichtlinie abzuwenden.

Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Bauer in Niedersachsen, erklärt:

„Wir müssen wegkommen vom System der Roten Gebiete. Dieses nimmt auch Bäuerinnen und Bauern in Mithaft, die z.B. auf Grund ihrer sandigen Böden in Roten Gebieten liegen, die aber vernünftig düngen. Dass ist ungerecht und führt völlig zu Recht zu Unmut. Um das Problem der Nährstoffüberschüsse in den Griff zu bekommen braucht es stattdessen jetzt die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips. Es braucht ein System, welches gezielt gesetzeswidrige Überschüsse adressiert und gleichzeitig alle anderen Betriebe von Restriktionen befreit. Dafür ist jetzt die einzelbetriebliche Stoffstrombilanz einzuführen. Der politische Prozess dazu ist erheblich zu beschleunigen. Zudem braucht es ein Anreizsystem, welches jene Betriebe entlohnt, die über den gesetzlichen Standard hinaus das Grundwasser schonen. Vorschläge zu beidem liegen auf dem Tisch, es ist an der Zeit sie umzusetzen.“

Die Stellungnahme der AbL zur Neuausweisung der Roten Gebiete finden Sie hier.

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