Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission:
"Die Lohnerhöhungen liegen vor dem Hintergrund der extremen wirtschaftlichen Risiken und Unwägbarkeiten für die Unternehmen nah am roten Bereich, die lange Laufzeit bis Ende 2024 wiederum ist ein starkes Pro-Argument. Die Einigung unterstreicht unsere Grundüberzeugung, dass die Einstiegslöhne in der Gebäudereinigung weiter deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen – dies gilt in Zeiten historischer Inflation und zunehmender Personalknappheit umso mehr. Der Tarifabschluss ist zudem Ausdruck von Wertschätzung für die Beschäftigten, die in der Corona-Pandemie eine systemrelevante und wichtige gesellschaftliche Funktion übernommen haben. Unterm Strich ist das Tarifergebnis herausfordernd für die Unternehmen, aber mit Blick auf Planbarkeit und Personalgewinnung ein sinnvoller Kompromiss. Wir hoffen, dass die Politik künftig Wort hält und nicht erneut mit Staatslöhnen in bestehende Tarifverträge wie bei uns hineingrätscht und die Tarifautonomie weiter aushöhlt."
Das Verhandlungsergebnis muss von der "Großen Tarifkommission" des BIV am 10. Juni 2022 noch bestätigt und anschließend vom "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.
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