Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) weist auf die sich weiter verschlechternde wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser hin. Die zusätzlich in den letzten Monaten eingetretenen massiven Kostensteigerungen können im Finanzierungssystem der Krankenhäuser nicht über Preisanpassungen weitergeben werden. Daher brauchen die Krankenhäuser schnelle Hilfe in Form eines gesetzlichen Zuschlags. „Ohne einen zusätzlichen Inflationszuschlag laufen wir Gefahr, dass die Krankenhäuser dem Kostendruck nur durch Personalabbau und Reduktion von Versorgungsangeboten begegnen können“, erklärte Joachim Gemmel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG). Außerdem setzen pandemiebedingte Erlösausfälle und Mehrkosten durch Isolations- und Hygienemaßnahmen den Krankenhäusern weiterhin massiv zu. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft rügt den ungerechtfertigten 2 %-igen Selbstbehalt, der bei der nachgehenden Budgetkorrektur 2021 und 2022 auf den Krankenhäusern lastet. Zusätzlich endet der Versorgungszuschlag für die Behandlung von COVID-19 Patienten am 30. Juni 2022, obwohl die Pandemie aller Voraussicht nach nicht beendet ist. Der 2%-ige Selbstbehalt muss gestrichen werden. Der Versorgungszuschlag muss bleiben.

Nach über zwei Jahren Pandemie sind die Krankenhäuser von einem Regelbetrieb weit entfernt. Gleichzeitig schreiben immer mehr Kliniken rote Zahlen. Rund 60 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland rechnen für das vergangene Jahr mit wirtschaftlichen Verlusten und nur noch jedes zehnte Krankenhaus schätzt seine wirtschaftliche Situation überhaupt noch als gut ein.

Maßgebliche Gründe für die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme der Kliniken sind die Einschränkungen des Regelbetriebs infolge der Corona-Pandemie und der zunehmende Fachkräftemangel. Die um 13 % 2020 und 14 % 2021 gegenüber 2019 gesunkenen Fallzahlen führen unmittelbar zu Erlösverlusten, die der zum Jahresende auslaufende Ganzjahresausgleich nur teilweise ausgleicht. „Kliniken werden durch einen zweiprozentigen Selbstbehalt jedes Jahr erneut belastet. Dieser Selbstbehalt für 2021 und 2022 muss weg. Wir erinnern an das Versprechen der alten Regierung, dass kein Krankenhaus durch die Pandemie wirtschaftliche Probleme bekommen soll.“, so Gemmel.

Für die besonderen Belastungen, denen Krankenhäuser, die COVID-19-Patienten behandeln, durch Hygiene- und Isolationsmaßnahmen ausgesetzt sind, wurde der Versorgungszuschlag eingeführt, der nun zum 30. Juni 2022 endet. Danach gibt es für die Krankenhäuser keinerlei zusätzliche Finanzierung für entstehende Mehrkosten. „Der Versorgungszuschlag muss bleiben!“, forderte Gemmel: „Er ist eine zielgenaue Maßnahme, um den Krankenhäusern, die die Last der COVID-19 Versorgung tragen, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten zu finanzieren. Es gibt keinen Grund, den Versorgungszuschlag jetzt zu beenden. Die Pandemie ist nicht vorbei, sie macht nur Sommerpause. Wenn in dieser Zeit wenige COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern sind, werden auch wenige Versorgungszuschläge abgerechnet.“

Dramatisch verschärft wird die Situation durch die massiven Preissteigerungen bei Energie, Medizinprodukten, Medikamenten, IT-Produkten und Dienstleistungen sowie Lebensmitteln. Diese kurzfristig eingetretene Kostenentwicklung wird im bestehenden Krankenhaus-Finanzierungssystem nicht berücksichtigt. Die Steigerungsraten der Krankenhauserlöse sind durch den Veränderungswert gedeckelt, der sich aus Grundlohnrate und Orientierungswert ergibt. Für das Jahr 2022 ergab sich hieraus ein maximaler Preisanstieg um 2,32 Prozent. Dadurch können die aktuell eingetretenen Preisentwicklungen nicht abgefangen werden. Einen Korrekturmechanismus sieht das derzeitige System nicht vor. „Daher muss der Gesetzgeber eingreifen und kurzfristig einen Inflationszuschlag einführen.“, machte Gemmel deutlich.

Weitere Probleme entstünden durch ungedeckte Vorfinanzierungen der Krankenhäuser bei der hausindividuellen Pflegefinanzierung. Hamburg bilde das Schlusslicht mit den im Bundesländervergleich wenigsten abgeschlossenen Pflegebudgets 2020 und 2021. Dieser durch zahlreiche strittige Tatbestände und Verhandlungsverzögerungen verursachte Rückstand gehe zu Lasten der Liquidität der Krankenhäuser. Daher fordert die HKG einen Pflegeentgeltwert als Abschlagszahlung in Höhe von 250 €, der nach Abschluss des Pflegebudgets genau abgerechnet und ausgeglichen werde und bis dahin die Liquidität der Krankenhäuser entlaste.

Die HKG fordert die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Krankenhäuser schnell und nachhaltig zu sichern!

Über Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hamburg. Sie vertritt die Interessen von 35 öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern in Hamburg und Umgebung. Jährlich versorgen Hamburgs Kliniken allein stationär mehr als 500.000 Patientinnen und Patienten, davon ein Drittel aus den angrenzenden Bundesländern. Mit mehr als 32.500 Beschäftigten sind die Hamburger Krankenhäuser – zusammengenommen – einer der größten Arbeitgeber der Stadt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V
Grevenweg 89
20537 Hamburg
Telefon: +49 (40) 251736-0
Telefax: +49 (40) 251736-40
http://www.hkgev.de

Ansprechpartner:
Dr. Claudia Brase
Telefon: +49 (40) 251736-11
E-Mail: presse@hkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel