Um Kunden besser vor unerbetener Telefonwerbung zu schützen und der Bundesnetzagentur zu ermöglichen, effizienter gegen die so genannten Cold Calls (Kalte Anrufe) anzugehen, müssen Anbieter, die telefonisch werben, ab 28. Mai dokumentieren, dass die Angerufenen der Telefonwerbung ausdrücklich zugestimmt haben. Für diese Dokumente gilt laut ARAG Experten eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren und bei Verstößen drohen Bußgelder.
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