Bei täglich bis zu 1,8 Millionen Kassenrezepten bundesweit hält die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) die bisher während einer Testphase in nur wenigen Praxen ausgestellten rund 20.000 elektronischen Rezepte (eRezepte) für ausreichend, diese dennoch in zwei Bundesländern verpflichtend einführen zu wollen. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), kritisiert diese aktuellen Pläne, das eRezept ohne ausreichende Erprobung zum 1. September 2022 in Bayern und Schleswig-Holstein umsetzen zu wollen. „Die Praxistauglichkeit des eRezepts ist in den Testvorhaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen worden. Noch immer kommt es zu zahlreichen technischen Fehlern, welche die Arbeitsläufe in den Praxen und Kliniken massiv beeinträchtigen können“, so Bayerns Ärztekammerchef.
Die Sicherstellung der Patientenversorgung sei aber gerade in Pandemiezeiten nur mit verlässlichen, reibungslos funktionierenden Prozessen möglich, die den regulären Praxisbetrieb nicht zusätzlich behindern. „Deshalb fordere ich die gematik auf, die verpflichtende Einführung des eRezepts zu verschieben. Zudem muss dessen Nutzen sowohl für die Patientenversorgung wie auch die Praxen und Kliniken durch eine ausreichende Erprobung sichergestellt und evaluiert sein.“ Beides sei gegenwärtig nicht der Fall.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: +49 (89) 4147-0
Telefax: +49 (89) 4147-280
http://www.blaek.de
Ansprechpartner:
Dagmar Nedbal
Pressestelle
Telefon: +49 (89) 4147-268
Fax: +49 (89) 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
Pressestelle
Telefon: +49 (89) 4147-268
Fax: +49 (89) 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.