Dieser äußere Blitzschutz besteht aus insgesamt drei Komponenten – Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung –, die nach dem Prinzip des faradayschen Käfigs den Blitz zuverlässig in den Erdboden leiten. Damit ist das Gebäude vor einem Brand aufgrund eines direkten Blitzeinschlags geschützt. „Eine Photovoltaik-Anlage darf diesen Schutz nicht verschlechtern, sie muss daher unbedingt in das System eingepasst werden“, betont Torsten Hoffmann. Verfügt das Haus über keinen äußeren Blitzschutz, sollte die PV-Anlage immer gegen leitungsgebundene Überspannungen geschützt werden.
Doch nicht nur die wertvolle PV-Anlage ist schützenswert, auch die verschiedensten elektrischen Geräte im Haus sollten vor einem Blitzschlag geschützt sein – sei es der Kaffeevollautomat, das Smart-TV oder der Internet-Router. Damit die Technik keinen Schaden nimmt und gespeicherte Dateien nicht verloren gehen, ist neben dem äußeren Blitzschutz auch ein innerer Blitzschutz vonnöten. Er besteht im Wesentlichen aus sogenannten Blitzstrom-/Kombi-Ableitern für die Elektroversorgung und den Telekommunikationsanschluss. Bei Neubauten mit einem äußeren Blitzschutz ist der innere normativ vorgeschrieben. Für alle anderen Gebäude ist ein Basis-Überspannungsschutz erforderlich. In den Elektroverteilern und an den Endgeräten sind weitere Schutzgeräte empfehlenswert, wenn die Leitungen zwischen ihnen länger als zehn Meter sind. Auch bei älteren Häusern ist es sinnvoll und on der Regel unkompliziert, Schutzeinrichtungen nachzurüsten.
„Nur die Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz mit einem mehrstufigen Überspannungsschutz schützt das Gebäude und die elektrischen Geräte wirksam vor Zerstörung und Ausfall“, fasst Hoffmann zusammen. „Mit diesem Schutzkonzept können sich Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Zuhause selbst bei heftigen Unwettern rundum sicher fühlen.“
Weitere Informationen liefert die kostenlose Broschüre „Überspannungsschutz“ der Initiative ELEKTRO+: https://www.elektro-plus.com/downloads.
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