Bis zum Sommer will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag Klimaschutzverträge als Absicherungsinstrument für Investitionen in klimafreundliche Industrieanlagen auf den Weg bringen. Das Impulspapier der Tech for Net Zero Allianz zeigt, worauf es bei der Ausgestaltung der so genannten Carbon Contracts for Differences (CCfD) ankommt, damit innovative Technologien befördert werden.

Die deutsche Grundstoffindustrie, insbesondere Stahlerzeugung und -verarbeitung, Zementproduktion und die Produktion von Grundchemikalien stößt große Mengen an Treibhausgasen aus. Obwohl verschiedene innovative Technologien bereitstehen, um die Produktionsprozesse zu dekarbonisieren, ermöglicht das gegenwärtige Marktumfeld kaum Investitionen in diese Technologien. Dabei müssten diese aufgrund langer Investitionszyklen und Pfadabhängigkeiten heute getätigt werden, um die angestrebten sektoralen Klimaziele zu erreichen.

Klimaschutzverträge (CCfD) bieten sich als entscheidendes Instrument an, um innovativen Technologien in der industriellen Produktion zum Marktdurchbruch zu verhelfen. Durch sie ermöglicht die öffentliche Hand die Refinanzierung von Investitionen in klimafreundliche Industrieanlagen, die Unternehmen noch nicht allein über den Markt erzielen können. Damit können CCfD die notwendige Geschwindigkeit sicherstellen, mit der die neuen Technologien in den Markt gebracht werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Weiterhin ebnen sie den Weg zu einem Markt für klimaneutrale Industrieerzeugnisse, der durch Preissignale (Emissionshandel) und Nachfrageimpulse (z. B. geeignete öffentliche Beschaffung) gesteuert wird.

Wie die Tech for Net Zero Allianz in ihrem heute veröffentlichten Impulspapier hervorhebt, sind bei der Ausgestaltung von CCfD einige Zusammenhänge zu beachten, damit diese Ziele erreicht werden:

  1. CCfD müssen sektorspezifisch ausgeschrieben werden, um den Technologiewettbewerb innerhalb bestimmter Industrien und die daraus resultierende kontinuierliche Innovation zu fördern.
  2. CCfD benötigen einen zweiseitigen Vertragspreis, um fiskalische Effizienz zu gewährleisten. Bei einer solchen Ausgestaltung verbürgt die öffentliche Hand einen Mindestertrag, gleichzeitig fließen überschüssige Einnahmen an die öffentliche Hand zurück. Kapitalrückflüsse sollten dann dazu genutzt werden, weitere CCfD zu ermöglichen. So können mehr Klimaschutztechnologien in den Markt gebracht und die Treibhausgasemissionen weiter gesenkt werden.
  3. CCfD-Laufzeiten sollten sich über 10–15 Jahre erstrecken, um durch die Angleichung von Investitionsrisiken und -erträgen private Investitionen für Klimatechnologien freizuschalten.
  4. CCfD-Ausschreibungen sollten Referenzpreise für die wichtigsten Vertragsvariablen (Rohstoffe, Strom usw.) enthalten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Bietenden zu gewährleisten. Die Preise für die wichtigsten Variablen sollten automatisch angepasst werden, sobald sie eine bestimmte Bandbreite verlassen, um Projekte gegen exzessive Preisrisiken abzusichern.
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