Im Mai ist wegen eines Tarifkonflikts im Nachbarland mit zahlreichen Flugausfällen und Flugstreckenänderungen zu rechnen. Viele Reisende sind verunsichert, ob ihre Flüge nach Polen überhaupt stattfinden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Folgen diese Situation für die Passagier:innen haben kann.

Infolge eines Tarifkonflikts mit Fluglotsen erließ die polnische Regierung eine Verordnung, die die Start- und Landezeiten auf den beiden zentralen Flughäfen in und bei Warschau, Chopin und Modlin, auf den Zeitraum zwischen 9:30 und 17 Uhr einschränkt. Die Regelung soll vorerst den ganzen Mai lang gelten. Dies kann nicht nur Streichungen von mehreren Flügen nach und aus Warschau zur Folge haben, sondern zu Änderungen im gesamten Luftverkehr über Polen führen.

„Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Airline zu informieren, ob und inwieweit der eigene Flug betroffen ist“, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erfolgt die Beförderung im Rahmen einer Pauschalreise, so ist stattdessen der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner.

Wurde der Flug annulliert, können Reisende die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen. Insbesondere bei Kurzstrecken kann die Airline den Fluggästen eine alternative Beförderung, zum Beispiel mit Bahn oder Bus, anbieten.

Eine zusätzliche Entschädigung erhalten die von der Flugzeiteinschränkung in Polen betroffenen Reisenden jedoch nicht. „Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichzahlungen leisten, wenn sie für die Flugstreichung oder Flugzeitänderung nicht verantwortlich ist. Dies ist beispielsweise bei Streiks oder bei amtlichen Einschränkungen des Flugverkehrs der Fall”, erklärt Guzenda.

Falls einzelne Flüge im Mai erst sehr kurzfristig geändert werden, so dass Reisende am Flughafen lange warten, müssen Betroffene nach geltendem Recht von der Fluggesellschaft betreut werden. So haben Passagier:innen beispielsweise Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke, wenn die Verspätung des Fluges auf einer Strecke bis zu 1.500 Kilometern mindestens zwei Stunden beträgt.

Verbraucher:innen, die rechtliche Fragen zu Reisen nach Polen oder zum grenzüberschreitenden Einkauf haben, können sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

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