So unbeliebt die Steuererklärung auch ist – für die meisten lohnt sich der Aufwand: Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bekommen durchschnittlich über 1.000 Euro vom Fiskus zurück. Auf eine freiwillige Steuererklärung zu verzichten, bedeutet daher oft, Geld zu verschenken. Stichtag für die Steuererklärung 2021 ist der 1. August 2022. Wichtig dabei: Belege auf keinen Fall entsorgen. Nachweise wie Quittungen, Verträge oder Rechnungen müssen seit 2017 zwar nicht mehr eingereicht werden, trotzdem kann das Finanzamt im Nachhinein Belege anfordern. Wer bei der Steuer sparen möchte, sollte zudem außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten geltend machen. Auch Nebenkosten, zum Beispiel für Hausmeister und Schornsteinfeger, Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Beschäftigung einer Putzkraft, lassen sich von der Steuer absetzen. Darüber hinaus kann die Nutzung der Homeoffice-Pauschale für eine Erstattung sorgen, ebenso wie die Angabe von Aufwendungen für die private Altersvorsorge. Steuerzahler sollten die Formulare unbedingt in aller Ruhe ausfüllen. Anderenfalls machen sie womöglich falsche Angaben, irren sich in der Zeile oder nutzen ihre Steuervorteile nicht voll aus. All das kann bares Geld kosten. Gut zu wissen: Droht bei einer freiwillig abgegebenen Steuererklärung eine Nachzahlung, ist es möglich, die Steuererklärung innerhalb eines Monats einfach zurückziehen. Dabei am besten auch gleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen. So kann, bis der Steuerbescheid aufgehoben wurde, eine Zahlung vermieden werden.
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