In ihrer Aufsichtsratssitzung am vergangenen Freitag hat die Zukunftsagentur für die beiden letzten Projekte „Mobilstationen der Zukunft“ und „Smarte Pendlerparkplätze“ den bis dato ausstehenden finalen Schritt unternommen und ihnen mit der Verleihung des dritten Sterns den Förderzugang ermöglicht. Hierfür war es nötig, dass die Projekte von der Bundes- und der Landesregierung als förderfähig angesehen werden. Das Projekt „Brennstoffzellentriebzüge im Kreis Düren“ hatte den dritten Stern bereits im Juni 2021 erhalten. Für die sieben eingereichten Skizzen für Machbarkeitsstudien hat die Zukunftsagentur im August 2021 grünes Licht gegeben. Die Anträge sollen zeitnah bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.
„Der Aus- und Neubau sowie die Elektrifizierung von Schienenstrecken sind die zentralen Bausteine für eine nachhaltige Mobilität im Rheinischen Revier. Wir wollen über den Ausbau des Angebots möglichst viele Kommunen an das Netz anbinden und so den Strukturwandel mitgestalten. Die Machbarkeitsstudien sind Voraussetzung, um zukünftige Planungen anzustoßen und Fördermittel bei Bund und Land für die Planung sowie den Bau zu akquirieren“, erläutert NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober.
„Im Rheinischen Revier haben wir jetzt die einmalige Chance, mit neuer Mobilität den Strukturwandel in der Region voranzutreiben und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern“, so Ina Brandes, Verkehrsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, und weiter: „Wir müssen die großen Chancen der Digitalisierung nutzen und wollen für eine bessere Vernetzung aller Verkehrsmittel sorgen: Das gelingt mit Mobilstationen, smarten Pendlerparkplätzen und einem modernen Schienenverkehr mit enger Taktung und sauberen Elektrozügen.“
„Die jetzt vorangebrachten Verkehrsprojekte sind eine wichtige Grundlage für einen gelingenden Strukturwandel“, so auch Bodo Middeldorf, Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. „Sie unterstreichen den Anspruch der Region, zur Verbesserung der Erreichbarkeit neue Wege zu gehen und Innovationsimpulse auszulösen.“
Die Projekte sollen bei entsprechender Förderung von Bund und Land durch die Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland auf dem Gebiet seiner Mitgliedskommunen sowie den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entsprechend seiner Zuständigkeit für den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach durchgeführt werden.
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