Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren  Kundinnen und Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Zugleich bieten sie ihrer Kundschaft Alternativen an, damit kein Verwahrentgelt fällig wird. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. ­ ­

­„Die angebotenen Produkte sind aber oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher risikolosen Einlagen“, sagt Katharina Lawrence, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden.“ Betroffenen komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen. ­

Vorsicht Provisionsfalle   

­­„Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie zum Beispiel private Rentenversicherungen zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten“, so Lawrence weiter. Auch für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen“, erklärt Lawrence.

Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. Die Verbraucherzentrale rät deshalb: „Sagen Sie dem Verkäufer klipp und klar, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und dass Sie sich die Zeit nehmen werden, den Anlagevorschlag zu prüfen.“ ­

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