Am 30. März 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert.

Über das Gasnetz werden Netzkunden sicher mit dem Energieträger Erdgas versorgt. Es gehört zu den Aufgaben der Stadtwerke Schweinfurt GmbH, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben.

Die Energiewirtschaft verfügt über ein breites Instrumentarium an Vorsorgemaßnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu können. Eine solche Herausforderung kann sich auch für Deutschland aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen.

Derzeit besteht keine Einschränkungen bei der Erdgasversorgung

Gasnetzbetreiber tragen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems in ihrem jeweiligen Netz. Im Fall einer Gefährdung oder Störung der Gasversorgung sind die Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zu ergreifen. Dafür setzen die Netzbetreiber eine Vielzahl effektiver Instrumente ein.

Haushaltskunden werden besonders geschützt

Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Zu den geschützten Kunden gemäß § 53a EnWG gehören z. B. Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird.

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Dirk Wapki

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